Fällt meine Ware unter CBAM?
Warennummer eingeben – die Prüfung nach Anhang I der CBAM-Verordnung läuft sofort und vollständig in Ihrem Browser. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Grundlage: Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung vom 20.10.2025. Keine verbindliche Zolltarifauskunft.
Keine Warennummer zur Hand?
Beschreiben Sie die Ware – eine KI schlägt passende Warennummern vor, und CBAMfix prüft sie gegen Anhang I. Praktisch für geplante Einfuhren.
Häufige Fragen
Welche Waren fallen unter CBAM?
Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff – genauer: die Warennummern aus Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956. Bei Eisen und Stahl fällt fast das ganze Kapitel 72 darunter, dazu bestimmte Erzeugnisse aus Kapitel 73 wie Schrauben, Rohre und Konstruktionen. Ausgenommen sind unter anderem Schrott und viele Ferrolegierungen.
Wo finde ich die Warennummer meiner Ware?
In der Zollanmeldung bzw. im Einfuhrabgabenbescheid (Feld Warennummer), oft auch auf der Handelsrechnung des Lieferanten als HS- oder KN-Code. Für CBAM sind die ersten 8 Ziffern entscheidend.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Die Prüfung zeigt, ob eine Warennummer in Anhang I steht. Ob Ihre Ware richtig eingereiht ist, entscheidet der Zoll; eine verbindliche Zolltarifauskunft erteilt die Generalzolldirektion.
Sie führen CBAM-Waren ein?
Dann zählt jedes Kilo zur 50-Tonnen-Schwelle. CBAMfix liest Ihre Einfuhrbelege aus, zählt automatisch mit und warnt Sie, bevor Sie die Zulassung als CBAM-Anmelder brauchen.