CBAM bei Düngemitteln

Bei Düngemitteln zielt CBAM vor allem auf stickstoffhaltige Produkte, deren Herstellung über Ammoniak viel CO₂ und Lachgas freisetzt. Der Aufschlag auf Standardwerte ist hier mit 1 % deutlich niedriger als in den anderen Sektoren.

Auf einen Blick

  • Düngemittel gehört zu den sechs CBAM-Sektoren nach Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956.
  • Zählt zur 50-Tonnen-Schwelle: Eigenmasse aller CBAM-Waren je Einführer und Kalenderjahr.
  • Aufschlag auf Standardwerte: 1 % (2026), gleichbleibend.
  • Gezählt werden direkte und indirekte Emissionen (Strom bei der Herstellung).

Welche Waren aus Düngemittel fallen unter CBAM?

Maßgeblich ist die Warennummer (KN-Code) in der Zollanmeldung. Die Liste unten ist Anhang I in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/2083 – dieselbe Liste, mit der CBAMfix jede Einfuhr prüft. Einzelne Nummern prüfen Sie kostenlos unter „Warennummer prüfen“.

WarennummerWareAusgenommen
2808 00 00Salpetersäure; Nitriersäuren–
2814Ammoniak–
2834 21 00Kaliumnitrat–
3102Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel–
3105Mineralische oder chemische Düngemittel mit mehreren Nährstoffen3105 60 00

Einzelne Warennummer kostenlos prüfen →

Besonderheiten bei Düngemitteln

Erfasst sind Salpetersäure (2808), Ammoniak (2814), Kaliumnitrat (2834 21 00), mineralische oder chemische Stickstoffdünger (3102) und Mehrnährstoffdünger (3105) – ausgenommen 3105 60 00 (Dünger mit Phosphor und Kalium ohne Stickstoff).

Wie bei Zement zählen auch indirekte Emissionen. Der Aufschlag auf Standardwerte liegt dauerhaft bei 1 %.

Was kostet CBAM bei diesen Waren?

Je Tonne grauer Emissionen ist ein CBAM-Zertifikat abzugeben. Davon wird die Anpassung für die kostenlose Zuteilung abgezogen, die EU-Hersteller noch erhalten – sie schrumpft jedes Jahr (CBAM-Faktor).

Für Einfuhren 2026 gilt der Quartalsdurchschnitt der EU-Emissionshandelspreise des Einfuhrquartals: Q1: 75,36 € · Q2: 75,28 € · Q3: 82,32 € · Q4: noch nicht veröffentlicht.

CBAM-Faktor (Anteil der Zuteilung, der erhalten bleibt): 2026: 97,5 % · 2027: 95 % · 2028: 90 % · 2029: 77,5 % · 2030: 51,5 % · 2031: 39 % · 2032: 26,5 % · 2033: 14 % · 2034: 0 %.

Ohne geprüfte Emissionsdaten des Herstellers gelten Standardwerte je Ursprungsland mit Aufschlag. Eigene, tatsächliche Werte müssen von einem akkreditierten Prüfer bestätigt sein – deshalb lohnt es sich, Lieferanten früh nach ihren Daten zu fragen.

Fristen

Die CBAM-Erklärung für die Einfuhren 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben; bis dahin sind auch die Zertifikate abzugeben. Zertifikate werden ab 01.02.2027 über die zentrale Plattform verkauft. Ab 2027 müssen am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingeführten grauen Emissionen durch Zertifikate gedeckt sein.

Häufige Fragen

Fällt jeder Dünger unter CBAM?

Nein. Erfasst sind vor allem stickstoffhaltige Dünger (3102) und Mehrnährstoffdünger (3105, außer 3105 60 00) sowie Grundstoffe wie Ammoniak und Salpetersäure.

Wie hoch ist der Aufschlag bei Düngemitteln?

Auf die Standardwerte kommt bei Düngemitteln ein Aufschlag von 1 % – in allen Jahren gleich.

Die 50-Tonnen-Schwelle im Griff

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Weitere Themen

Stand der Rechtslage: 11.10.2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083 und die zugehörigen Durchführungsrechtsakte. CBAMfix ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung; maßgeblich sind die Verordnung und die Auskünfte der DEHSt.