CBAM bei Eisen und Stahl

Eisen und Stahl ist der CBAM-Sektor mit den meisten betroffenen Warennummern. Neben Halbzeug, Blechen und Draht fallen auch viele Fertigwaren aus Kapitel 73 darunter – vom Rohr über Konstruktionsteile bis zur Schraube.

Auf einen Blick

  • Eisen und Stahl gehört zu den sechs CBAM-Sektoren nach Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956.
  • Zählt zur 50-Tonnen-Schwelle: Eigenmasse aller CBAM-Waren je Einführer und Kalenderjahr.
  • Aufschlag auf Standardwerte: 10 % (2026), 20 % (2027), 30 % ab 2028.
  • Gezählt werden nur die direkten Emissionen.

Welche Waren aus Eisen und Stahl fallen unter CBAM?

Maßgeblich ist die Warennummer (KN-Code) in der Zollanmeldung. Die Liste unten ist Anhang I in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/2083 – dieselbe Liste, mit der CBAMfix jede Einfuhr prüft. Einzelne Nummern prüfen Sie kostenlos unter „Warennummer prüfen“.

WarennummerWareAusgenommen
2601 12 00Agglomerierte Eisenerze und ihre Konzentrate–
72Eisen und Stahl7202 21, 7202 29, 7202 30 00, 7202 50 00, 7202 70 00, 7202 80 00, 7202 91 00, 7202 92 00, 7202 93 00, 7202 99 10, 7202 99 30, 7202 99 80, 7204
7301Spundwanderzeugnisse; Profile, geschweißt–
7302Oberbaumaterial für Gleisanlagen–
7303Rohre und Hohlprofile aus Gusseisen–
7304Rohre und Hohlprofile, nahtlos–
7305Andere Rohre, Außendurchmesser über 406,4 mm–
7306Andere Rohre und Hohlprofile–
7307Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke–
7308Konstruktionen und Konstruktionsteile–
7309Sammelbehälter, Fässer, Bottiche über 300 l–
7310Behälter, Fässer, Dosen bis 300 l–
7311Behälter für verdichtete oder verflüssigte Gase–
7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Nieten, Unterlegscheiben–
7326Andere Waren aus Eisen oder Stahl–

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Ausnahmen und Stolperfallen

Nicht unter CBAM fallen Abfälle und Schrott (KN 7204) sowie die meisten Ferrolegierungen – erfasst bleiben Ferromangan, Ferrochrom und Ferronickel. Bei Kapitel 73 sind nur die aufgeführten Positionen betroffen; Waren wie Ketten (7315) oder Haushaltsartikel (7323) gehören nicht dazu.

Gerade Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (7318) werden oft übersehen: Sie kommen in vielen kleinen Sendungen, summieren sich aber schnell zu Tonnen.

Was kostet CBAM bei diesen Waren?

Je Tonne grauer Emissionen ist ein CBAM-Zertifikat abzugeben. Davon wird die Anpassung für die kostenlose Zuteilung abgezogen, die EU-Hersteller noch erhalten – sie schrumpft jedes Jahr (CBAM-Faktor).

Für Einfuhren 2026 gilt der Quartalsdurchschnitt der EU-Emissionshandelspreise des Einfuhrquartals: Q1: 75,36 € · Q2: 75,28 € · Q3: 82,32 € · Q4: noch nicht veröffentlicht.

CBAM-Faktor (Anteil der Zuteilung, der erhalten bleibt): 2026: 97,5 % · 2027: 95 % · 2028: 90 % · 2029: 77,5 % · 2030: 51,5 % · 2031: 39 % · 2032: 26,5 % · 2033: 14 % · 2034: 0 %.

Ohne geprüfte Emissionsdaten des Herstellers gelten Standardwerte je Ursprungsland mit Aufschlag. Eigene, tatsächliche Werte müssen von einem akkreditierten Prüfer bestätigt sein – deshalb lohnt es sich, Lieferanten früh nach ihren Daten zu fragen.

Fristen

Die CBAM-Erklärung für die Einfuhren 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben; bis dahin sind auch die Zertifikate abzugeben. Zertifikate werden ab 01.02.2027 über die zentrale Plattform verkauft. Ab 2027 müssen am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingeführten grauen Emissionen durch Zertifikate gedeckt sein.

Häufige Fragen

Fallen Schrauben unter CBAM?

Ja. Schrauben, Bolzen, Muttern, Nieten und Unterlegscheiben aus Eisen oder Stahl (KN 7318) stehen in Anhang I und zählen zur 50-Tonnen-Schwelle.

Ist Stahlschrott CBAM-pflichtig?

Nein. Abfälle und Schrott aus Eisen oder Stahl (KN 7204) sind ausgenommen.

Welche Emissionen zählen bei Stahl?

Nur die direkten Emissionen der Herstellung. Indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch zählen bei Eisen und Stahl nicht.

Die 50-Tonnen-Schwelle im Griff

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Stand der Rechtslage: 11.10.2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083 und die zugehörigen Durchführungsrechtsakte. CBAMfix ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung; maßgeblich sind die Verordnung und die Auskünfte der DEHSt.