CBAM-Zertifikate: Preis, Kauf und Abgabe

Wer über der 50-Tonnen-Schwelle liegt, bezahlt CBAM über Zertifikate: Für jede Tonne CO₂, die bei der Herstellung der eingeführten Ware entstanden ist, wird ein Zertifikat fällig – abzüglich dessen, was EU-Hersteller noch kostenlos zugeteilt bekommen.

Auf einen Blick

  • 1 CBAM-Zertifikat = 1 Tonne CO₂-Äquivalent graue Emissionen.
  • Preis für Einfuhren 2026: Durchschnitt des EU-Emissionshandels im Einfuhrquartal – Q1: 75,36 € · Q2: 75,28 € · Q3: 82,32 € · Q4: noch nicht veröffentlicht.
  • Verkauf ab 01.02.2027 über die zentrale Plattform; Abgabe für 2026 bis 30.09.2027.
  • Ab 2027: am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der bisherigen Einfuhren durch Zertifikate gedeckt.

Was kostet CBAM für meine Ware?

Warennummer, Ursprungsland und Menge eingeben – der Rechner nutzt die amtlichen Standardwerte und Benchmarks der EU, genau wie CBAMfix bei der Jahreserklärung.

Wie viele Zertifikate muss ich abgeben?

Die Zahl ergibt sich aus den grauen Emissionen der eingeführten Waren – also den Emissionen bei ihrer Herstellung – abzüglich einer Anpassung für die kostenlose Zuteilung, die EU-Hersteller im Emissionshandel noch erhalten. Diese Anpassung schrumpft Jahr für Jahr mit dem CBAM-Faktor.

CBAM-Faktor (Anteil der Zuteilung, der erhalten bleibt): 2026: 97,5 % · 2027: 95 % · 2028: 90 % · 2029: 77,5 % · 2030: 51,5 % · 2031: 39 % · 2032: 26,5 % · 2033: 14 % · 2034: 0 %.

Liegen keine geprüften Emissionsdaten des Herstellers vor, gelten amtliche Standardwerte je Ursprungsland und Warennummer – mit einem Aufschlag von 10 % (2026), 20 % (2027) und 30 % ab 2028; bei Düngemitteln 1 %. Ein im Ursprungsland gezahlter CO₂-Preis kann künftig abgezogen werden; die genauen Regeln dafür stehen noch aus.

Was kostet ein Zertifikat?

Für Einfuhren im Jahr 2026 gilt der Quartalsdurchschnitt der Versteigerungspreise im EU-Emissionshandel, und zwar des Quartals, in dem die Ware eingeführt wurde: Q1: 75,36 € · Q2: 75,28 € · Q3: 82,32 € · Q4: noch nicht veröffentlicht. Die Zertifikate werden zwar erst 2027 gekauft, ihr Preis richtet sich aber nach 2026.

Ab 2027 wird der Preis wöchentlich festgelegt. Wer heute plant, rechnet am besten mit dem letzten bekannten Wert von 82,32 € je Zertifikat.

Kauf, Haltepflicht und Abgabe

Die CBAM-Erklärung für die Einfuhren 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben; bis dahin sind auch die Zertifikate abzugeben. Zertifikate werden ab 01.02.2027 über die zentrale Plattform verkauft. Ab 2027 müssen am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingeführten grauen Emissionen durch Zertifikate gedeckt sein.

Zu viel gekaufte Zertifikate kann die Behörde in begrenztem Umfang zurückkaufen. Für 2026 gekaufte Zertifikate, die nicht abgegeben oder zurückgegeben wurden, werden am 01.11.2027 ohne Entschädigung gelöscht.

Häufige Fragen

Wann kann ich CBAM-Zertifikate kaufen?

Ab 01.02.2027 über die gemeinsame zentrale Plattform der EU. Kaufen können nur zugelassene CBAM-Anmelder.

Was kostet CBAM pro Tonne Stahl?

Das hängt vom Ursprungsland, der genauen Warennummer und den Emissionsdaten des Herstellers ab. Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie die Kosten nach amtlichen Standardwerten für Ihre Ware.

Muss ich Zertifikate kaufen, wenn ich unter 50 Tonnen bleibe?

Nein. Unterhalb der Schwelle entfallen die CBAM-Pflichten einschließlich der Zertifikate – außer bei Strom und Wasserstoff.

Was bedeutet die 50-%-Haltepflicht?

Ab 2027 müssen am Ende jedes Quartals Zertifikate für mindestens die Hälfte der grauen Emissionen aller seit Jahresbeginn eingeführten Waren auf dem Konto im CBAM-Register liegen – gerechnet mit Standardwerten ohne Aufschlag und nach Abzug der kostenlosen Zuteilung.

Die 50-Tonnen-Schwelle im Griff

CBAMfix liest Ihre Einfuhrbelege, prüft jede Warennummer gegen Anhang I, zählt mit und warnt Sie rechtzeitig vor der Zulassungsfrist.

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Weitere Themen

Stand der Rechtslage: 11.10.2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083 und die zugehörigen Durchführungsrechtsakte. CBAMfix ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung; maßgeblich sind die Verordnung und die Auskünfte der DEHSt.