CBAM bei Aluminium

Bei Aluminium erfasst CBAM die ganze Kette vom Rohaluminium bis zu Konstruktionen und Behältern. Wer Profile, Bleche oder Folien einführt, kommt schnell in die Nähe der 50-Tonnen-Schwelle.

Auf einen Blick

  • Aluminium gehört zu den sechs CBAM-Sektoren nach Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956.
  • Zählt zur 50-Tonnen-Schwelle: Eigenmasse aller CBAM-Waren je Einführer und Kalenderjahr.
  • Aufschlag auf Standardwerte: 10 % (2026), 20 % (2027), 30 % ab 2028.
  • Gezählt werden nur die direkten Emissionen.

Welche Waren aus Aluminium fallen unter CBAM?

Maßgeblich ist die Warennummer (KN-Code) in der Zollanmeldung. Die Liste unten ist Anhang I in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/2083 – dieselbe Liste, mit der CBAMfix jede Einfuhr prüft. Einzelne Nummern prüfen Sie kostenlos unter „Warennummer prüfen“.

WarennummerWareAusgenommen
7601Aluminium in Rohform–
7603Pulver und Flitter aus Aluminium–
7604Stangen und Profile aus Aluminium–
7605Draht aus Aluminium–
7606Bleche und Bänder aus Aluminium, über 0,2 mm–
7607Folien aus Aluminium, bis 0,2 mm–
7608Rohre aus Aluminium–
7609 00 00Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Aluminium–
7610Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium–
7611 00 00Sammelbehälter aus Aluminium über 300 l–
7612Behälter, Fässer, Dosen aus Aluminium bis 300 l–
7613 00 00Behälter für verdichtete oder verflüssigte Gase aus Aluminium–
7614Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium–
7616Andere Waren aus Aluminium–

Einzelne Warennummer kostenlos prüfen →

Ausnahmen

Nicht unter CBAM fallen Abfälle und Schrott aus Aluminium (KN 7602) sowie Haushaltsartikel, Küchen- und Sanitärwaren aus Aluminium (KN 7615). Alle anderen Positionen von 7601 bis 7616, die in Anhang I stehen, sind erfasst – einschließlich „anderer Waren aus Aluminium“ (7616).

Was kostet CBAM bei diesen Waren?

Je Tonne grauer Emissionen ist ein CBAM-Zertifikat abzugeben. Davon wird die Anpassung für die kostenlose Zuteilung abgezogen, die EU-Hersteller noch erhalten – sie schrumpft jedes Jahr (CBAM-Faktor).

Für Einfuhren 2026 gilt der Quartalsdurchschnitt der EU-Emissionshandelspreise des Einfuhrquartals: Q1: 75,36 € · Q2: 75,28 € · Q3: 82,32 € · Q4: noch nicht veröffentlicht.

CBAM-Faktor (Anteil der Zuteilung, der erhalten bleibt): 2026: 97,5 % · 2027: 95 % · 2028: 90 % · 2029: 77,5 % · 2030: 51,5 % · 2031: 39 % · 2032: 26,5 % · 2033: 14 % · 2034: 0 %.

Ohne geprüfte Emissionsdaten des Herstellers gelten Standardwerte je Ursprungsland mit Aufschlag. Eigene, tatsächliche Werte müssen von einem akkreditierten Prüfer bestätigt sein – deshalb lohnt es sich, Lieferanten früh nach ihren Daten zu fragen.

Fristen

Die CBAM-Erklärung für die Einfuhren 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben; bis dahin sind auch die Zertifikate abzugeben. Zertifikate werden ab 01.02.2027 über die zentrale Plattform verkauft. Ab 2027 müssen am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingeführten grauen Emissionen durch Zertifikate gedeckt sein.

Häufige Fragen

Fallen Aluminiumprofile unter CBAM?

Ja. Stangen und Profile aus Aluminium (KN 7604) stehen in Anhang I und zählen zur 50-Tonnen-Schwelle.

Ist Aluminiumschrott betroffen?

Nein. Abfälle und Schrott aus Aluminium (KN 7602) sind ausgenommen.

Welche Emissionen zählen bei Aluminium?

Nur die direkten Emissionen der Herstellung; der Stromverbrauch der Elektrolyse zählt in der Regelphase nicht mit.

Die 50-Tonnen-Schwelle im Griff

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Weitere Themen

Stand der Rechtslage: 11.10.2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083 und die zugehörigen Durchführungsrechtsakte. CBAMfix ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung; maßgeblich sind die Verordnung und die Auskünfte der DEHSt.