CBAM bei Aluminium
Bei Aluminium erfasst CBAM die ganze Kette vom Rohaluminium bis zu Konstruktionen und Behältern. Wer Profile, Bleche oder Folien einführt, kommt schnell in die Nähe der 50-Tonnen-Schwelle.
Auf einen Blick
- Aluminium gehört zu den sechs CBAM-Sektoren nach Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956.
- Zählt zur 50-Tonnen-Schwelle: Eigenmasse aller CBAM-Waren je Einführer und Kalenderjahr.
- Aufschlag auf Standardwerte: 10 % (2026), 20 % (2027), 30 % ab 2028.
- Gezählt werden nur die direkten Emissionen.
Welche Waren aus Aluminium fallen unter CBAM?
Maßgeblich ist die Warennummer (KN-Code) in der Zollanmeldung. Die Liste unten ist Anhang I in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/2083 – dieselbe Liste, mit der CBAMfix jede Einfuhr prüft. Einzelne Nummern prüfen Sie kostenlos unter „Warennummer prüfen“.
| Warennummer | Ware | Ausgenommen |
|---|---|---|
| 7601 | Aluminium in Rohform | – |
| 7603 | Pulver und Flitter aus Aluminium | – |
| 7604 | Stangen und Profile aus Aluminium | – |
| 7605 | Draht aus Aluminium | – |
| 7606 | Bleche und Bänder aus Aluminium, über 0,2 mm | – |
| 7607 | Folien aus Aluminium, bis 0,2 mm | – |
| 7608 | Rohre aus Aluminium | – |
| 7609 00 00 | Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Aluminium | – |
| 7610 | Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium | – |
| 7611 00 00 | Sammelbehälter aus Aluminium über 300 l | – |
| 7612 | Behälter, Fässer, Dosen aus Aluminium bis 300 l | – |
| 7613 00 00 | Behälter für verdichtete oder verflüssigte Gase aus Aluminium | – |
| 7614 | Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium | – |
| 7616 | Andere Waren aus Aluminium | – |
Ausnahmen
Nicht unter CBAM fallen Abfälle und Schrott aus Aluminium (KN 7602) sowie Haushaltsartikel, Küchen- und Sanitärwaren aus Aluminium (KN 7615). Alle anderen Positionen von 7601 bis 7616, die in Anhang I stehen, sind erfasst – einschließlich „anderer Waren aus Aluminium“ (7616).
Was kostet CBAM bei diesen Waren?
Je Tonne grauer Emissionen ist ein CBAM-Zertifikat abzugeben. Davon wird die Anpassung für die kostenlose Zuteilung abgezogen, die EU-Hersteller noch erhalten – sie schrumpft jedes Jahr (CBAM-Faktor).
Für Einfuhren 2026 gilt der Quartalsdurchschnitt der EU-Emissionshandelspreise des Einfuhrquartals: Q1: 75,36 € · Q2: 75,28 € · Q3: 82,32 € · Q4: noch nicht veröffentlicht.
CBAM-Faktor (Anteil der Zuteilung, der erhalten bleibt): 2026: 97,5 % · 2027: 95 % · 2028: 90 % · 2029: 77,5 % · 2030: 51,5 % · 2031: 39 % · 2032: 26,5 % · 2033: 14 % · 2034: 0 %.
Ohne geprüfte Emissionsdaten des Herstellers gelten Standardwerte je Ursprungsland mit Aufschlag. Eigene, tatsächliche Werte müssen von einem akkreditierten Prüfer bestätigt sein – deshalb lohnt es sich, Lieferanten früh nach ihren Daten zu fragen.
Fristen
Die CBAM-Erklärung für die Einfuhren 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben; bis dahin sind auch die Zertifikate abzugeben. Zertifikate werden ab 01.02.2027 über die zentrale Plattform verkauft. Ab 2027 müssen am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingeführten grauen Emissionen durch Zertifikate gedeckt sein.
Häufige Fragen
Fallen Aluminiumprofile unter CBAM?
Ja. Stangen und Profile aus Aluminium (KN 7604) stehen in Anhang I und zählen zur 50-Tonnen-Schwelle.
Ist Aluminiumschrott betroffen?
Nein. Abfälle und Schrott aus Aluminium (KN 7602) sind ausgenommen.
Welche Emissionen zählen bei Aluminium?
Nur die direkten Emissionen der Herstellung; der Stromverbrauch der Elektrolyse zählt in der Regelphase nicht mit.
Die 50-Tonnen-Schwelle im Griff
CBAMfix liest Ihre Einfuhrbelege, prüft jede Warennummer gegen Anhang I, zählt mit und warnt Sie rechtzeitig vor der Zulassungsfrist.
14 Tage kostenlos testenWeitere Themen
Stand der Rechtslage: 11.10.2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083 und die zugehörigen Durchführungsrechtsakte. CBAMfix ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung; maßgeblich sind die Verordnung und die Auskünfte der DEHSt.