CBAM für Zollagenturen und Speditionen

Zollagenturen stehen bei CBAM an einer besonderen Stelle: Sie sehen die Einfuhren ihrer Kunden als Erste – und tragen als indirekte Vertreter selbst Pflichten, unabhängig von der Menge.

Auf einen Blick

  • Indirekte Zollvertreter brauchen die Zulassung als CBAM-Anmelder unabhängig von der Menge.
  • Bei Einführern mit Sitz in der EU kann der indirekte Vertreter die CBAM-Pflichten ablehnen; sie bleiben dann beim Einführer.
  • Für Einführer ohne EU-Sitz muss ein zugelassener indirekter Vertreter einführen – ohne Mengenschwelle.
  • In der direkten Vertretung liegen die CBAM-Pflichten beim Einführer.

Direkte oder indirekte Vertretung

In der direkten Vertretung handelt die Zollagentur im Namen des Einführers; die CBAM-Pflichten – Schwelle, Zulassung, Erklärung – liegen beim Einführer. In der indirekten Vertretung handelt sie im eigenen Namen. Dann muss sie selbst zugelassener CBAM-Anmelder sein, und zwar unabhängig davon, wie viel eingeführt wird.

Für Einführer mit Sitz in der EU kann der indirekte Vertreter die Übernahme der CBAM-Pflichten ablehnen. Einführer ohne Sitz in der EU – etwa bei Lieferungen verzollt und versteuert (DDP) – können nicht selbst CBAM-Anmelder werden; hier führt kein Weg an einem zugelassenen indirekten Vertreter vorbei.

Mehrwert für Ihre Kunden

Viele Einführer wissen nicht, wie nah sie an der 50-Tonnen-Schwelle sind. Die Zollagentur hat die Daten aus den Zollanmeldungen und kann sie früh warnen – bevor die Zulassungsfrist der DEHSt knapp wird.

CBAMfix für Zollagenturen

Mit der Zollagentur-Version führen Sie beliebig viele Mandanten in einem Zugang: Sammelimport aus Ihrer Zollsoftware per CSV, die Schwelle je Mandant auf einen Blick, Warnungen vor der Zulassungsfrist und ein Lesezugang für Ihre Kunden, damit sie ihren Stand selbst sehen. Abgerechnet wird ein Grundpreis plus ein Betrag je Mandant.

Häufige Fragen

Muss eine Zollagentur CBAM-Anmelder werden?

Nur wenn sie CBAM-Waren als indirekter Zollvertreter anmeldet – dann aber unabhängig von der Menge. In der direkten Vertretung liegen die Pflichten beim Einführer.

Gilt die 50-Tonnen-Schwelle für indirekte Vertreter?

Nein. Für indirekte Zollvertreter gilt die Zulassungspflicht ab der ersten CBAM-Ware.

Können meine Kunden ihren CBAM-Stand selbst sehen?

In CBAMfix ja: Sie laden Kunden mit einem Lesezugang ein. Sie sehen ihre Einfuhren, die Schwelle und die Hochrechnung, ohne etwas ändern zu können.

Die 50-Tonnen-Schwelle im Griff

CBAMfix liest Ihre Einfuhrbelege, prüft jede Warennummer gegen Anhang I, zählt mit und warnt Sie rechtzeitig vor der Zulassungsfrist.

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Weitere Themen

Stand der Rechtslage: 11.10.2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083 und die zugehörigen Durchführungsrechtsakte. CBAMfix ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung; maßgeblich sind die Verordnung und die Auskünfte der DEHSt.