Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von CBAMfix. Anbieter ist GambTec, Inhaber Toni Gambino, Meldenweg 18, 12357 Berlin („wir“). CBAMfix richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Unternehmen, die Waren in die EU einführen, und an Zolldienstleister. Mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
2. Leistung
CBAMfix ist eine über den Browser nutzbare Anwendung, mit der Einfuhren erfasst, Warennummern gegen die Warenliste des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM, Verordnung (EU) 2023/956) geprüft und die Mengenschwelle je Kalenderjahr überwacht werden. Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif:
- Mengenwächter – 29,00 € im Monat oder 290,00 € im Jahr: 50-t-Schwelle laufend überwacht, 30 Belege je Monat per KI ausgelesen, Warnung per Mail vor der Schwelle, Warennummern-Prüfung nach Anhang I, 2 Nutzer.
- CBAM-Anmelder – 79,00 € im Monat oder 790,00 € im Jahr: alles aus Mengenwächter, 150 Belege je Monat, Emissionsdaten je Lieferwerk (in Vorbereitung), Lieferantenportal (in Vorbereitung), 5 Nutzer.
- Zollagentur – 149,00 € im Monat oder 1.490,00 € im Jahr, zuzüglich 15,00 € je Mandant im Monat bzw. 150,00 € im Jahr; die Zahl der Mandanten wird laufend abgerechnet, Änderungen anteilig verrechnet: alle Mandanten in einem Zugang, Wechsel mit einem Klick, Ampel je Mandant – wer handeln muss, steht oben, Erklärung und Lieferantenportal je Mandant, gemeinsames Team und Belegkontingent, Lesezugang für Ihre Mandanten, Sammelimport aus der Zollsoftware.
Als „in Vorbereitung“ gekennzeichnete Funktionen sind noch nicht Vertragsbestandteil.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir entwickeln die Anwendung weiter; Funktionen können sich ändern, solange der wesentliche Umfang des gebuchten Tarifs erhalten bleibt.
3. Keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung
CBAMfix ist ein Werkzeug zur Organisation und Überwachung. Die Anwendung gibt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung und ersetzt keine verbindliche Zolltarifauskunft. Für die Einreihung von Waren, die Richtigkeit der Zollanmeldungen, die Beantragung der Zulassung als CBAM-Anmelder sowie die Erfüllung aller Pflichten aus der CBAM-Verordnung bleibt allein der Kunde verantwortlich. Grundlage der Warenliste ist Anhang I der Verordnung in der jeweils von uns eingepflegten Fassung; ändert die EU die Rechtslage, passen wir die Anwendung im zumutbaren Rahmen und ohne schuldhaftes Zögern an. Entscheidend sind stets die amtlichen Veröffentlichungen und die Auskünfte der zuständigen Behörden (in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle, DEHSt).
4. Vertragsschluss und Testphase
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande. Die ersten 14 Tage sind eine kostenlose Testphase. Sie endet von selbst; ohne Buchung eines Tarifs entstehen keine Kosten, und der Zugang zu den Arbeitsfunktionen ruht.
5. Laufzeit, Zahlung, Kündigung
- Ein Tarif wird monatlich oder jährlich im Voraus berechnet. Die Zahlung läuft über unseren Zahlungsdienst Stripe; Rechnungen stehen im Kundenportal bereit.
- Das Abo verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn es nicht vorher gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums im Kundenportal oder per E-Mail möglich. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet.
- Ein Tarifwechsel ist jederzeit möglich; bereits Gezahltes wird anteilig verrechnet.
- Der Einmalzugang „Jahreserklärung einmalig“ kostet 239,00 € einmalig, gilt 60 Tage ab Zahlung und endet von selbst, ohne Kündigung und ohne Verlängerung. Ein weiterer Kauf verlängert ab dem bisherigen Ende. Eine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Nichtnutzung erfolgt nicht.
- Schlägt eine Zahlung fehl, bleibt der Zugang noch 7 Tage bestehen. Danach ruht er, bis die Zahlung ausgeglichen ist.
- Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde die Anwendung rechtswidrig nutzt oder gegen Abschnitt 6 verstößt.
6. Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten sind geheim zu halten; jeder Nutzer bekommt einen eigenen Zugang. Bei Verdacht auf Missbrauch ist das Passwort sofort zu ändern.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erfassten Einfuhren vollständig und richtig sind. Die Überwachung der Mengenschwelle ist nur so gut wie die erfassten Daten.
- Der Kunde lädt nur Belege hoch, die er verarbeiten darf.
- Die Anwendung darf nicht weiterverkauft, automatisiert ausgelesen oder in einer Weise genutzt werden, die den Betrieb für andere beeinträchtigt.
7. KI-Funktionen
Aus hochgeladenen Belegen werden Warennummern, Massen und weitere Angaben automatisiert ausgelesen. Das Ergebnis sind Vorschläge, die Fehler enthalten können; sie zählen erst zur Mengenschwelle, nachdem der Kunde sie geprüft und bestätigt hat. Hinweise und Warnungen der Anwendung sind eine Arbeitshilfe. Die im Tarif enthaltene Zahl an Belegen ist ein Monatskontingent; nicht genutzte Belege verfallen.
8. Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung
Wir betreiben die Anwendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und sichern die Daten täglich. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nicht zu; Wartungsarbeiten legen wir, soweit möglich, in verkehrsarme Zeiten. Der Kunde bewahrt seine Zollunterlagen unabhängig von CBAMfix selbst auf.
9. Rechte an Inhalten
Die Daten des Kunden (Einfuhren, Belege) bleiben seine. Wir nutzen sie nur, um die Leistung zu erbringen; eine Auswertung für andere Zwecke oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Anwendung selbst, ihre Gestaltung und Technik bleiben unser Eigentum.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Wie wir Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Soweit wir für den Kunden personenbezogene Daten verarbeiten (etwa Namen auf Belegen), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; er ist Bestandteil dieses Vertrags.
11. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall gezahlt hat. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, für Folgen fehlerhafter KI-Vorschläge, die der Kunde bestätigt hat, sowie für Sanktionen, Abgaben oder Zertifikatskosten, die den Kunden aufgrund der CBAM-Verordnung treffen.
- Für Datenverlust haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung nötig wäre.
12. Vertragsende und Daten
Nach Vertragsende bleiben die Daten des Kunden noch 90 Tage gespeichert, damit er das Abo wieder aufnehmen oder seine Daten als CSV abrufen kann; danach löschen wir sie. Auf Wunsch löschen wir früher. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für unsere eigenen Abrechnungsunterlagen bleiben unberührt.
13. Änderungen der Preise und Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen oder der Preise kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an. Preisänderungen gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Nutzt er die Anwendung danach weiter, gelten die geänderten Bedingungen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.