CBAM bei Strom und Wasserstoff

Strom und Wasserstoff sind die beiden CBAM-Sektoren, für die es keine Mengenschwelle gibt. Wer sie in die EU einführt, braucht die Zulassung als CBAM-Anmelder ab der ersten Einfuhr – in der Praxis betrifft das vor allem Energiehändler und große Abnehmer.

Auf einen Blick

  • Keine 50-Tonnen-Schwelle: Zulassung als CBAM-Anmelder ab der ersten Einfuhr.
  • Strom und Wasserstoff zählen auch nicht zur Schwelle der übrigen CBAM-Waren mit.
  • Gezählt werden nur die direkten Emissionen.
  • Aufschlag auf Standardwerte: Strom keiner, Wasserstoff 10 % (2026), 20 % (2027), 30 % ab 2028.

Welche Waren sind betroffen?

Betroffen sind elektrischer Strom (KN 2716 00 00) und Wasserstoff (KN 2804 10 00). Für beide gilt die Ausnahme der 50-Tonnen-Schwelle nicht: Schon die erste Einfuhr setzt die Zulassung als CBAM-Anmelder voraus.

WarennummerWareSektor
2716 00 00Elektrischer StromStrom
2804 10 00WasserstoffWasserstoff

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Besonderheiten bei Strom

Für Strom gibt es eigene Standardwerte je Herkunftsland und eigene Regeln, unter denen tatsächliche Emissionen angesetzt werden dürfen. Auf Standardwerte für Strom kommt kein Aufschlag, und eine Anpassung für kostenlose Zuteilung gibt es bei Strom nicht – jede Tonne grauer Emissionen ist ein Zertifikat.

Strom wird in der Regel von Energiehändlern und Netzbetreibern eingeführt. Für sie ist CBAM Teil des Stromhandels; CBAMfix ist auf die Mengenschwelle bei Waren ausgerichtet und rechnet Strom nicht.

Besonderheiten bei Wasserstoff

Bei Wasserstoff zählen nur die direkten Emissionen der Herstellung. Auf Standardwerte kommt derselbe Aufschlag wie bei Stahl und Aluminium. Anders als bei Strom wird die Anpassung für die kostenlose Zuteilung abgezogen.

Die CBAM-Erklärung für die Einfuhren 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben; bis dahin sind auch die Zertifikate abzugeben. Zertifikate werden ab 01.02.2027 über die zentrale Plattform verkauft. Ab 2027 müssen am Ende jedes Quartals mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingeführten grauen Emissionen durch Zertifikate gedeckt sein.

Wie CBAMfix damit umgeht

Erfasst ein Kunde Strom oder Wasserstoff, weist CBAMfix sofort darauf hin, dass die Zulassung unabhängig von der Menge nötig ist – und zählt diese Positionen nicht zur 50-Tonnen-Schwelle der übrigen Waren.

Häufige Fragen

Gilt die 50-Tonnen-Schwelle für Wasserstoff?

Nein. Für Wasserstoff und Strom ist die Zulassung als CBAM-Anmelder ab der ersten Einfuhr nötig.

Zählt importierter Wasserstoff zur Schwelle meiner anderen Waren?

Nein. Strom und Wasserstoff werden bei der 50-Tonnen-Schwelle nicht mitgezählt, unterliegen aber immer selbst den CBAM-Pflichten.

Welche Emissionen zählen bei Strom?

Nur die direkten Emissionen. Für Strom gelten eigene Standardwerte ohne Aufschlag, und es gibt keinen Abzug für kostenlose Zuteilung.

Die 50-Tonnen-Schwelle im Griff

CBAMfix liest Ihre Einfuhrbelege, prüft jede Warennummer gegen Anhang I, zählt mit und warnt Sie rechtzeitig vor der Zulassungsfrist.

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Weitere Themen

Stand der Rechtslage: 11.10.2026. Grundlage: Verordnung (EU) 2023/956 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083 und die zugehörigen Durchführungsrechtsakte. CBAMfix ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung; maßgeblich sind die Verordnung und die Auskünfte der DEHSt.